Brigitte No. 2 Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme am Gewinnspiel
Veranstalter des Gewinnspiels ist die LANA GROSSA Mode mit Wolle Handels- und Vertriebs GmbH, Ingolstädter Straße 86, 85080 Gaimersheim (nachfolgend als „LANA GROSSA“ bezeichnet). Weitere Informationen über LANA GROSSA finden sich unter https://www.lana-grossa.de/impressum/ sowie https://www.lana-grossa.de/datenschutz/.
Das Gewinnspiel findet vom 24. Dezember 2019 bis einschließlich den 31. Dezember 2019 (Teilnahmeschluss um 23:59 Uhr) auf der LANA GROSSA Facebook-Fanpage https://facebook.com/lanagrossa/ sowie auf dem LANA GROSSA Instagram-Kanal https://www.instagram.com/lanagrossa/ statt.
Jeder, der einen Kommentar unter dem entsprechenden Beitrag auf der LANA GROSSA Facebook-Fanpage und/oder dem LANA GROSSA Instagram-Kanal hinterlässt, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Das Kommentieren unter beiden Beiträgen (sowohl auf Facebook als auch auf Instagram) ist erlaubt und erhöht die Gewinnchancen.
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen, registrierten Facebook- und Instagram-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wobei Mitarbeiter von LANA GROSSA und deren Partnerfirmen sowie deren Angehörige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Facebook- und Instagram-Kommentare der Teilnehmer dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Ist dies doch der Fall, ist der Teilnehmer verpflichtet, LANA GROSSA von daraus etwa resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu diesen Teilnahmebedingungen möglich. Durch das Hinterlassen eines Kommentars unter dem entsprechenden Gewinnspielbeitrag auf Facebook und/oder Instagram akzeptiert der Teilnehmer automatisch diese Teilnahmebedingungen.
2. Gewinn
Verlost werden 10 Pakete mit jeweils fünf Knäuel des LANA GROSSA Garnes „Brigitte No. 2“. Es werden 5 Gewinner unter den teilnehmenden Facebook-Nutzern und 5 Gewinner unter den teilnehmenden Instagram-Nutzern ausgewählt. LANA GROSSA behält sich vor, die Farben der Knäuel in Abhängigkeit vom Lagerbestand frei auszuwählen. Der Versand der Knäuel erfolgt durch LANA GROSSA.
Ein Ersatzanspruch bei Verlust besteht nicht. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Gewinne sind nicht austauschbar. Auch eine Selbstabholung der Gewinne ist ausgeschlossen.
3. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
LANA GROSSA wählt aus allen Kommentaren 10 Gewinner nach dem Zufallsprinzip aus. LANA GROSSA benachrichtigt die 10 Gewinner umgehend nach Beendigung des Gewinnspiels, spätestens jedoch bis zum 13. Januar 2020 („Gewinnbenachrichtigung“).
Die Gewinner werden über die Facebook- und Instagram-Kommentarfunktion unter dem Gewinnspielbeitrag auf der Facebook-Fanpage und dem Instagram-Kanal benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht nur, wenn der Gewinner innerhalb von sieben Werktagen ab Versand der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns unter den in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Voraussetzungen gegenüber LANA GROSSA ausdrücklich erklärt („Gewinnannahme“). Die Textform, z.B. in Form einer privaten Facebook- oder Instagram-Nachricht, ist dabei ausreichend. Im Zuge der Gewinnannahme hat der Gewinner eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Die Gewinner müssen die Lieferadresse korrekt übermitteln. Erfolgt dies nicht, ist ein Ausschluss vom Gewinnspiel möglich.
Wenn auf die Facebook- oder Instagram-Benachrichtigung von LANA GROSSA nicht innerhalb von 7 Tagen eine Antwort des Gewinners mit der Adresse eingeht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall wird von LANA GROSSA nach eigenem Ermessen umgehend ein anderer Gewinner als Ersatz ausgewählt und via Facebook und/oder Instagram kontaktiert.
4. Änderung und Beendigung des Gewinnspiels
LANA GROSSA behält sich vor, die Teilnahmebedingungen während des Gewinnspiels gegebenenfalls anzupassen oder zu präzisieren.
LANA GROSSA behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen hieraus nicht.
5. Datenschutzhinweis
Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden von LANA GROSSA ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt. Die Teilnehmer willigen in diese Nutzung ein. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Es werden keine Daten weiterer Teilnehmer am Gewinnspiel an Dritte weitergeben. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern LANA GROSSA.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von Facebook: www.facebook.com/policy.php
6. Haftung
LANA GROSSA haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von LANA GROSSA bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
7. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und LANA GROSSA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen als Ganzes nicht berührt. Statt der unwirksamen Bedingung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke dieser Bestimmungen.
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